Kleine Anfrage zur Öffentlichkeitsarbeit des Magistrats
Wir fragen den Magistrat:
- Ist es richtig, dass der Oberbürgermeister eine Anweisung an seine Magistratskollegin und -Kollegen gegeben hat, nach der das Amt für Kommunikation in sämtlichen Angelegenheiten der Pressearbeit von allen Dezernenten und der Bürgermeisterin einzubeziehen ist und dies ausschließlich über den Oberbürgermeister erfolgen soll?
- Laut § 73 (2), Satz 1 der HGO ist „Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter aller Beamten und der Arbeitnehmer der Gemeinde mit Ausnahme der Beigeordneten.“ Diese Ausnahme regelt, dass die Beigeordneten (in Darmstadt Bürgermeisterin und Stadträte) kongruent in ihren Handlungsfeldern Aufgaben, Verantwortungen und Zuständigkeiten wahrnehmen müssen und dazu in die Lage zu versetzen sind – dazu gehört auch die eigenständig verantwortete Öffentlichkeitsarbeit. Ist diese in Darmstadt auch weiterhin gesichert oder zentralistisch über den Oberbürgermeister gesteuert?
- Trifft es zu, dass das Amt für Kommunikation Pressearbeit der hauptamtlichen Dezernenten andernfalls nicht bearbeitet?
- Ist dieses Vorgehen im Kollegialorgan Magistrat beraten und abgestimmt worden, wenn ja, wann und wie, wenn nein, warum nicht?
- Was versteht der Magistrat darunter, „dass der OB ankündigt, die Öffentlichkeitsarbeit in anderen Dezernaten unter der Lupe zu nehmen“ (Darmstädter Echo 6. Mai 2024)?
Eva Bredow-Cordier und Andreas Ewald (Bündnis 90/Die Grünen)
Caroline Groß (CDU)
Ana Lena Herrling (Volt)