Freie Bibliotheks-Nutzung für Teilhabecard-Besitzer*innen

In der aktuellen Stadtverordnetenversammlung haben wir einer neuen Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek zum 1. Januar 2025 zugestimmt. Wir haben uns allerdings vorab in der Koalition dafür stark gemacht, dass Inhabende der Teilhabecard von den Gebühren für die Bibliothek freigestellt werden. Deshalb haben wir die Vorlage mit einem Antrag ergänzt.

2,5 % der Menschen mit Bibliotheksausweisen verfügten in diesem Jahr über eine Teilhabecard. Diese jetzt mit 7,50 Euro zu belasten, würde zu Einnahmen in Höhe von 2.000 € führen. Da geht für uns soziale Teilhabe vor.

➔ Nachzulesen in der Magistratsvorlage 2024/0274

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