Darmstadt, den 27.06.2025
Kleine Anfrage an den Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Betrifft: Repräsentationen des Magistrats
Repräsentationen des Magistrats bei städtischen Veranstaltungen und öffentlichen Terminen sind eine öffentlichkeitswirksame Aufgabe des Kollegialorgans.
In Darmstadt heißt es in der gültigen Magistrats-Geschäftsordnung (§ 16): „Der/Die Bürgermeister/in ist gemäß § 47 HGO der/die ständige allgemeine Vertreter/in des/der Oberbürgermeisters/in. Die übrigen hauptamtlichen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des/der Oberbürgermeisters/in nur berufen, wenn der/die Bürgermeister/in verhindert ist. Die Reihenfolge der Vertretung richtet sich nach dem Dienstalter der übrigen hauptamtlichen Magistratsmitglieder untereinander. Sofern die hauptamtlichen Magistratsmitglieder allesamt verhindert sind, erfolgt die Vertretung durch ehrenamtliche Beigeordnete. Die Reihenfolge der Vertretung bestimmt sich nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt; liegen hier gleiche Gegebenheiten vor, wird nach Senioritätsprinzip verfahren. Diese Vertretungsregelungen gelten grundsätzlich auch für die Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben, sofern der Magistrat im Einzelfall keine abweichende Vertretungsregelung beschließt.“
Wir fragen den Magistrat:
- Wie häufig wurden Vertretungen des Oberbürgermeisters in den vergangenen zwei Jahren außerhalb der gültigen Vertretungsregeln und unter Nicht-Berücksichtigung der vorgegebenen Reihenfolge vergeben und aus welchem Grund? Bitte geben Sie dabei die Termine und die Veranstaltungsart an und zudem welche Person mit der Vertretung beauftragt wurde.
- Gab es offizielle Magistrats-Termine in den letzten zwei Jahren, bei denen der Oberbürgermeister durch ein anderes Magistratsmitglied vertreten wurde? Wenn ja, welche Veranstaltungen waren das und wer übernahm die Vertretung und aus welchem Anlass?
Eva Bredow-Cordier, Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/Die GRÜNEN
Andreas Ewald, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS90/Die GRÜNEN
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