„Nach der Hessischen Gemeindeordnung werden die Aufsichtsräte durch die jeweiligen Magistrate gewählt. Dies geschieht alle 5 Jahre – in Darmstadt immer im zweiten Quartal, um die vorgegebenen Fristen vor den Hauptversammlungen der Tochtergesellschaften, die in der Regel im Juni stattfinden, einzuhalten. Zeitgleich mit einer OB Wahl findet dies nur alle 30 Jahre statt. Insofern findet ein gegebenenfalls neu gewählter Oberbürgermeister in der Regel bestehende Aufsichtsräte vor.“ so Roland Desch.
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