Der Kreisvorstand wird von der Kreismitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Er besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und mindestens drei Beisitzer*innen.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus den beiden Sprecher*innen, dem/der Schatzmeister*in und dem/der Schriftführer*in.
Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbands und ist zuständig für Planung und Verlauf der Kreisvorstandssitzungen und Kreismitgliederversammlungen. Die Sprecher*innen vertreten die Partei nach außen und koordinieren die Öffentlichkeitsarbeit. Die Beisitzer*innen unterstützen und beraten den geschäftsführenden Vorstand bei dessen Aufgaben.
Die Sitzungen des Kreisvorstands finden mindestens monatlich statt, sie sind grundsätzlich mitgliederöffentlich.